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Gern - wenn sich das nicht aus der Formulierung direkt erschließt.
Aus Sicht eines Wohnentwicklers ist es seit einiger Zeit sehr schwierig geworden, bislang nach gängiger, professioneller Beratung hinsichtlich des öffentlichen Baurechts mögliche Projektentwicklungen im Wohnungsbereich genehmigt zu bekommen. Es werden immer höhere Sonderquoten für die unterschiedlichsten Nutzungen gefordert, die vor dem Hintergrund des jeweils geltenden Baurechts überraschend sind. Mir persönlich sind aus meinen Beratungstätigkeiten mehrere Fälle von Großdevelopern bekannt, in denen die Bauordnungsbehörden, trotz bereits erteilter Baugenehmigung nachträglich tiefgreifende, konzeptionelle Änderungen in der Wohnungsstrukturen und -größen forderten. Dagegen kann man selbstverständlich juristisch vorgehen – in Kenntnis der extrem langen Verfahrensdauern unterlässt man dies jedoch, um einigermaßen fristenkongruent (Ankauf Grundstück – Exit Entwicklung) abwickeln zu können. Wie man vom Entwickler hört, ist das auch beim PDT u.a. ein Thema.
Die Markteilnehmer wissen mittlerweile mehrheitlich um diesen faktisch weggefallenen Vertrauensschutz und ziehen entsprechende Konsequenzen. Es sind im Moment sehr viele geplante Wohnprojekte im Stadtgebiet on-hold und werden mit Machbarkeitsstudien für einen möglichen Schwenk zu Office Nutzungen überzogen. Die Zahl der Baugenehmigungsanträge im Wohnungsbereich sinkt bereits seit Monaten rapide und das wird sich sukzessive in den Fertigstellungszahlen wiederspiegeln.