Europäische Bankenaufsicht kommt nach Frankfurt

  • Europäische Bankenaufsicht kommt nach Frankfurt

    Die Zentralisierung der europäischen Bankenaufsicht in Frankfurt zeichnet sich ab. Das ist Anlass für die Börsen-Zeitung eine Verschiebung der Kräfteverhältnisse zu Lasten Londons zu deklarieren. Gegen London sprechen nicht zuletzt die laxe Regulierung im Zuge des Libor-Skandals (sowie der Trading-Fiaskos um JP Morgan, AIG, UBS) und die viel zu technokratische European Banking Autority (EBA).


    Noch ist die Ausgestaltung der neuen Behörde in Frankfurt völlig unklar, aber die relativ feste Tendenz zur Bankenunion dürfte dem hiesigen Finanzplatz tatsächlich eine Aufwertung bringen. In der Börsen-Zeitung wird schon von der "Aufsichtsmetropole" gesprochen, da sich zu Bundesbank, BaFin und EIOPA (Versichereraufsicht) nun die Euroraum-Bankenaufsicht hinzugesellen wird.


    Die EZB kann noch nicht quantifizieren, welche Kapazitäten sie benötigen wird, um die neue Aufgabe mit Leben zu füllen. In bereits 15 Wochen (!!!) soll die neue Aufsichtsbehörde allerdings schon seine Arbeit aufnehmen um die Banken zu überwachen, die mittelbar Hilfe aus dem Euro-Schirm erhalten. Auf lange Sicht soll die EZB allerdings die rund 6000 Banken der Eurozone überwachen, eine Mammut-Aufgabe.


    Eine wichtige Aussage gibt es schon besonders für dieses Forum. Ein weiteres Gebäude wird die EZB scheinbar nicht benötigen. Bislang arbeiten 1600 bei der EZB und mit den Interims-Mitarbeitern von nationalen Aufsehern sogar schon 2000. Neue Angestellte werden also alleine schon notwendig um Geldpolitik und Aufsicht voneinander zu trennen.

    Einmal editiert, zuletzt von Golden Age ()

  • Finanzaufsichtsmetropole

    Die FAZ berichet heute in ihrem Wirtschaftsteil und in der Rhein-Main-Zeitung ausführlich über den Brüsseler Kompromiss zur Schaffen einer Europäischen Bankenaufsicht. Der Kommentar dazu ist schon online, der Artikel selbst dann vermutlich morgen.


    Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass Frankfurt als Standort nicht ausdrücklich erwähnt wird. Nur aus der rechtlichen Zuordnung der Bankenaufsicht zur EZB wird anscheinend allgemein geschlossen, der Sitz der Bankenaufsicht müsse auch räumlich bei der EZB angesiedelt sein. Finanzimister Schäuble wird insoweit mit dem Satz zitiert: "Meines Wissens ist der Sitz der EZB Frankfurt am Main. Und es ist überhaupt nicht darüber diskutiert worden, weil das selbstverständlich ist." (FAZ, RMZ S. 41).


    Es ist dann wohl so ähnlich wie mit Frankfurt als dem Sitz der EZB, was aus den offiziellen Statuten und Beschlüssen nicht hervorgeht; wer wissen will, woraus sich eigentlich ergibt, dass Frankfurt Sitz der EZB ist, muss lange suchen.

  • ^Sitz der Bankenaufsicht

    Vor ein paar Tagen habe ich in der Print-Ausgabe der TZ gelesen, dass unser Finanzminister Paris bzw. Frankreich als Sitz der Behörde ins Spiel gebracht hat, Motto "Trennung von Geldpolitik und Bankenaufsicht". Von daher umso besser wenn sie jetzt nach Frankfurt kommen soll. Im Netz habe ich zum Thema Sitz in Paris einen Artikel vom Focus gefunden, aber das hat sich ja dann eigentlich auch erledigt.

  • Nicht auszschließen ist aber, dass es zu dieser Frage noch gewissen Hick-Hack auszustehen gibt, wie es beim EZB-Sitz war. Der Vertrag von Maastricht vom 29.7.1992 hatte die Standortfrage offen gelassen und den EU-Regierungschefs zur Entscheidung überlassen. Kohl und Mitterrand haben sich dann wohl im Frühjahr/Frühsommer 1993 anlässlich eines Regierungstreffens im Elsass beim Mittagessen (oder war's das Abendessen?) geeinigt und der nächste EU-Gipfel im Herbst 1993 in Brüssel hat es abgenickt; erst durch dieses institutionelle Treffen der EU-Regierungschefs ist EZB-Ansiedlung in Frankfurt erstmals - so könnte man es nennen - urkundlich erwähnt worden; erst Jahre später ist dieser Beschluss dann förmlich in einem gesonderten Vertrag zwischen EZB und Bundesrepeublik Deutschland umgesetzt worden, der als Internationaler Vertrag in Deutschland Gesetzesrang hat.


    Mal sehen, wie's jetzt bei der Bankenaufsicht läuft.

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick () aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • In der heutigen FAZ steht, dass die Aufsicht definitiv nach Frankfurt kommt.


    Dabei wird sie einen eigenen Aufsichtsrat mit 21 (!) Räten bekommen. Das bedeutet, dass hier ein riesiger Beamtenapparat entsteht, der Hunderte, wenn nicht gar Tausende Jobs schaffen wird. Immerhin müssen europaweit über 6000 unterschiedliche Banken kontrolliert werden.

  • Tolle Nachricht und das nicht nur, weil diese Institution in FFM angesiedelt wird, sondern auch, weil die Banken in Zukunft (hoffentlich) stärker kontrolliert werden.


    Es wurden ja schon einige Male hier im Forum erwähnt, dass der EZB-Neubau gar nicht diese neue Behörde aufnehmen könnte. Meiner Meinung wäre ein Bau/HH auf dem Grundstück auf der Osthafen-Molenspitze wie geschaffen für diese Behörde. So könnte man die vielfach geforderte räumliche Trennung als auch die gleichzeitige Nähe von der bzw. zur EZB erfüllen.


    Da bin ich mal gespannt, ob diese Möglichkeit von den Verantwortlichen evtl. in Betracht gezogen wird.

  • Abgesehen davon, dass ein Hochhaus auf der Molenspitze gewiss zu klein wäre: Die Bankenaufsicht soll bereits 2013 ihre Tätigkeit aufnehmen und Anfang 2014 voll funktionstüchtig sein. Somit kommt nur ein Bestandsgebäude in Betracht, zumindest mittelfristig. Oder etwas was schon in Bau ist.


    Deine Bedenken teile ich nicht, tunnelklick, es wird schon Frankfurt werden. Zumal es der Bundesfinanzminister "festgestellt" hat, wie unser Bouffi mitteilen lässt.

  • ^^^

    Der Tower One wäre mir zu nah an der Messe. Bei so einer Institution könnte ich mir schon vorstellen, dass ein historisch- und denkmalgeschütztes Sockelgebäude zu einem Hochhaus gut stehen würde. Im September hatten wir ab hier schon mal eine bis Ende '12 ausstehende Entscheidung am alten Polizeipräsidium. Lieber wären mir natürlich 2 HH ... Und als Übergangsgebäude den dann alten EZB Sitz ?

  • Vorerst wird die Bankenaufsicht "nur" die 150 größten und nicht über 6000 Banken kontrolieren. Ich glaube kaum, dass es dafür ein neues Hochhaus braucht. Zumal es noch genug Leerstand gibt, z.B. der komplette Taunusturm oder etwas später der jetzige EZB Sitz

  • ^ Das kann man so eigentlich noch gar nicht sagen. Woher stammt diese Zahl? Bisher gibt es offiziell nur die Ansage, dass der einheitliche Aufsichtsmechanismus die Europäische Zentralbank und die nationalen zuständigen Behörden umfassen. Die EZB trägt die Verantwortung für die Gesamtarbeit des einheitlichen Aufsichtsmechanismus. Nach den Vorschlägen hat die EZB die direkte Aufsicht über alle Banken des Euro-Währungsgebiets, wenn auch in unterschiedlicher Weise und in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden. Die nationalen Aufsichtsbehörden werden weiterhin für die Aufgaben zuständig bleiben, die nicht der EZB übertragen werden, wie Aufgaben betreffend Verbraucherschutz, Verhinderung von Geldwäsche, Zahlungsdienste oder Zweigstellen von Banken mit Sitz in Drittländern. Aber die genauen Aufgaben der EZB-Aufsicht sind noch ebensowenig beschrieben. wie das konkrete Regelwerk, nach dem die Aufsicht arbeiten wird.

  • "Sie [die europäische Bankenaufsicht] wird alle großen Banken ab einer Bilanzsumme von 30 Milliarden Euro oder von mehr als einem Fünftel der Wirtschaftskraft eines Landes beaufsichtigen. Außerdem kontrolliert sie grundsätzlich die drei größten Institute eines Landes. Damit ist sie nach Schätzungen der Bundesregierung für 150 Geldhäuser zuständig, davon 20 bis 30 in Deutschland. Die anderen bleiben unter der Aufsicht der nationalen Behörden im Euro-Raum. Die EZB kann aber auch bei kleineren Banken das Mandat an sich ziehen."


    http://www.fr-online.de/wirtsc…ion,1472780,21111688.html


    So berichteten auch alle anderen großen Medien. Dies war insbesondere eine Forderung der deutschen Sparkassen- und Genossenschaftslobby, für die sich Deutschland eingesetzt hat.

  • Nur ist es so, Luke13, dass die "großen Medien" nicht die Leitlinien und Kompetenzen der Bankenaufsicht festlegen. Noch nicht. Bisher ist nichts Näheres entschieden, wie tunnelklick bereits schrieb.

  • Doch, das und einiges Grundlegendes mehr ist entschieden. Aber nicht die Einzelheiten, unter anderem die Zahl der zu beaufsichtigenden Banken. Ist das eigentlich schwer zu verstehen?

  • ^ Und die Quelle dafür ist Dr. S.: "Meines Wissens ist der Sitz der EZB in Frankfurt am Main. Und es ist überhaupt nicht darüber diskutiert worden, weil das selbstverständlich ist."


    Allerdings hat er auf die Frage, ob die Behörde alle europäischen Banken beaufsichtigen solle, auch folgendes gesagt: "Das will auch niemand, das weiß auch jeder." Dass die Behörde nicht 6000 Banken beaufsichtigen wird, ist entschieden, aber - wie Schmittchen sagt - nicht die tatsächliche Zahl der Banken unter EZB-Aufsicht. Sie darf sich allerdings das Aufsichtsmandant selbst geben (und wieder an nationale Behörden abgeben), wenn sie Gründe dafür sieht. Also wird die tatsächliche Zahl dynamisch sein und je nach Lage schwanken.

  • Zu den Vorhaben des europäischen Gesetzgebers, die jetzt zu verabschieden sind, gehört auch die Änderung der


    "VERORDNUNG (EU) Nr. 1093/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission". (L 331/12, Amtsblatt der Europäischen Union 15.12.2010)


    Mit ihr war nach der "Lehman-Krise" schon einmal eine europäische Bankenaufsicht ins Leben gerufen worden. Darin heißt es:


    Artikel 1
    Errichtung und Tätigkeitsbereich
    (1) Mit dieser Verordnung wird eine Europäische Aufsichtsbehörde
    (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) (im Folgenden„Behörde“) errichtet.
    ...


    Artikel 5
    Rechtsstellung
    (1) Die Behörde ist eine Einrichtung der Union mit eigener Rechtspersönlichkeit.
    (2) Die Behörde verfügt in jedem Mitgliedstaat über die weitestreichende Rechtsfähigkeit, die juristischen Personen nach dem jeweiligen nationalen Recht zuerkannt wird. Sie kann insbesondere
    bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern und ist vor Gericht parteifähig.
    (3) Die Behörde wird von ihrem Vorsitzenden vertreten.
    ...


    Artikel 7
    Sitz
    Die Behörde hat ihren Sitz in London.
    ...


    Artikel 74
    Sitzabkommen
    Die notwendigen Vorkehrungen hinsichtlich der Unterbringung der Behörde in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Sitz hat, und hinsichtlich der Ausstattung, die von diesem Staat zur Verfügung zu stellen sind, sowie die speziellen Vorschriften, die in diesem Sitzstaat für den Exekutivdirektor, die Mitglieder des Verwaltungsrats,
    das Personal der Behörde und dessen Familienangehörige gelten,
    werden in einem Sitzabkommen festgelegt, das nach Billigung durch den Verwaltungsrat zwischen der Behörde und dem betreffenden
    Mitgliedstaat geschlossen wird.
    Der betreffende Mitgliedstaat gewährleistet die bestmöglichen Bedingungen für ein reibungsloses Funktionieren der Behörde, einschließlich eines mehrsprachigen und europäisch ausgerichteten
    schulischen Angebots und geeigneter Verkehrsanbindungen.


    Artikel 82
    Inkrafttreten
    Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab 1. Januar 2011; hiervon ausgenommen sind Artikel 76 und Artikel 77 Absätze 1 und 2, die ab dem Tag des Inkrafttretens der Verordnung gelten.
    Die Behörde wird am 1. Januar 2011 errichtet.
    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. "

    Ob diese Finanzaufsichtsbehörde tatsächlich je errichtet wurde und ins Arbeiten gekommen ist, weiß ich nicht, hab ich auch nie was von gehört; auch ein Sitzabkommen mit der Britischen Regierung gibt es m.W. nicht. Es könnte durchaus sein, dass der Vollzug der VO unter dem Druck der Staatsschuldenkrise ausgesetzt wurde.


    Aber klar ist, dass zum Vollzug dessen, was Herr Schäuble am 13.12.2012 mit seinen Ministerkollegen verabredet hat und was etwas anderes, viel weitreichenderes ist, als die Finanzaufsicht nach der zitierten VO, die VO 1093/2010 entsprechend geändert oder aufgehoben werden muss. Verabredet wurde immerhin die Vervollständigung der Wirtschafts- und Währungsunion, zu der GB nicht gehört.
    Deshalb dürfte zumindest London aus dem Spiel sein. Ich denke die Sitzfrage wird noch mal eine Rolle spielen. Also abwarten.

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick () aus folgendem Grund: Markierungen eingefügt

  • Wie ich das verstanden habe, soll die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA = European Banking Authority) mit Sitz in London erhalten bleiben. Das ist eine europäische Behörde für die gesamte Union, während die neue Aufsicht direkt nur in den 17 Euro-Ländern tätig sein soll. Die zehn Nicht-Euro-Länder können sich der neuen Bankenaufsicht aber freiwillig anschließen, was Schweden bereits angekündigt hat.


    Ob solche Parallelwelten sinnvoll sind oder nicht sollen andere beurteilen. Dass die EBA durch die neue Aufsicht eine Menge des ohnehin begrenzten Einflusses verlieren wird ist vorhersehbar. Dass die neue Aufsicht mit mehr Kompetenzen als die EBA ausgestattet wird auch. Jedenfalls wurde die EBA Anfang 2011 errichtet und ist auch ins Arbeiten gekommen, tunnelklick, sie hat etwa die schlagzeilenträchtigen Bankenstresstests durchgeführt.

  • ...was Schweden bereits angekündigt hat.


    Gerade Schweden hat dies ausgeschlossen. Genauso wie UK und Tschechien. Man hat sich vielmehr sogar Vetorechte geben lassen. Alle anderen EU- Staaten haben sich aber angeschlossen.


    Die alte EBA in London soll quasi die Aufsichtsregeln festlegen, die Bankenaufsicht in Frankfurt die Einhaltung überprüfen. Was am Ende dabei heraus kommt wird sich zeigen.


    Dies wurde alles von den großen Medien beschlossen.