^ Herr Funkert Einlassungen lassen befürchten, dass das Wettbewerbsergebnis nicht im Sinne einer historisierenden Wiederbebauung interpretiert werden könnte.
Warten wir mal den B-Plan-Entwurf ab, der ja im Frühjahr in der ersten Beteiligungsrunde offengelegt werden soll. Als Träger öffentlicher Belange hat das Denkmalamt hierzu durchaus Mitspracherecht, es obliegt dann dem SPA, diese Einwendungen gegen andere Interessen abzuwägen. Ein Pessimist könnte hieraus die Arbeitsteilung ablesen: bringe du, liebes Denkmalamt, Bedenken vor, ich als SPA gewichte diese Bedenken dann entsprechend hoch in der Abwägung. Offenbar bringt man sich für dieses Szenario bereits beiderseitig in Stellung.