Neufreimann - Ex-Bayernkaserne / Heidemannstraße (ca. 6.000 WE) [im Bau]

  • Quelle: https://ru.muenchen.de/2020/12…ohnungsbau-vergeben-91764

  • Ich bin heute mal mit der Drohne vorbeigeflogen. Es wird weiter fleißig gearbeitet. In der Mitte wird bereits das erste Gebäude hochgezogen. Ist das die besagte Schule?


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    (Aufnahme ist von mir)

  • Wird dieses Gebäude nun erhalten bleiben? In einem der Bebauungspläne war es mal als Biergarten eingezeichnet (m.E. eine gute Idee für eine Nachnutzung), in einem neueren Plan war es dann plötzlich weg.

  • Wird dieses Gebäude nun erhalten bleiben? In einem der Bebauungspläne war es mal als Biergarten eingezeichnet (m.E. eine gute Idee für eine Nachnutzung), in einem neueren Plan war es dann plötzlich weg.

    Ist das die Obdachlosenunterkunft? Falls ja, könnte es noch eine Weile erhalten bleiben. Im beschlossenen B-Plan ist für dieses Grundstück jedenfalls ein Wohnblock vorgesehen.


    Elo Quent


    Seit längerem überlege ich, mir selbst eine Drohne anzuschaffen (primär für Urlaub, Berge, aber auch Übersichten großer Bauvorhaben). Darf ich nach dem verwendeten Modell fragen / bist du damit zufrieden?

  • Seit längerem überlege ich, mir selbst eine Drohne anzuschaffen (primär für Urlaub, Berge, aber auch Übersichten großer Bauvorhaben). Darf ich nach dem verwendeten Modell fragen / bist du damit zufrieden?

    Seit diesem Jahr braucht man dafür sogar so eine Art Führerschein.

    https://lba-openuav.de/

    Ich überlege meine zu verkaufen.

  • @ Elo Quent: Danke für die Aufnahmen.


    Allerdings generell eine heikle Sache geworden, mit Drohnen: https://elib.dlr.de/136906/

    Will ja niemandem etwas ausreden. Aber MartyMUC hat recht, mit dem Führerschein.

    Kenne generell fast nur Leute, die ihre Drohnen eher verkaufen wollen.

  • Hatten wir gerade im persönlichen Gespräch. Drohnen unter 250 g können ohne Führerschein geflogen werden. Die DJI Mavic Mini, die ich nutze, wiegt 246 g. Von daher kann ich sie zumindest aktuell führerscheinfrei fliegen. Man muss sich aber registrieren und eine Versicherung für die Drohne haben.

  • Die Bayernkaserne als Modellareal für ein innovatives Recyclingkonzept im Rahmen des europäischen URGE Projekts


    Dazu gibt es ebenfalls ein Video mit Drohnenaufnahmen vom Gelände. Zu erfahren ist darin, dass 1/6 der für die Bebauung notwendigen Rohstoffe durch das erarbeitete Recyclingkonzept gewonnen werden können, sodass sich letztlich auch die LKW-Fahrten um 3,3 mio. Kilometer reduzieren.


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  • Ich bin heute mal mit der Drohne vorbeigeflogen. Es wird weiter fleißig gearbeitet. In der Mitte wird bereits das erste Gebäude hochgezogen. Ist das die besagte Schule?


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    (Aufnahme ist von mir)

    Aus Platzgründen gibt es in der Bayernkaserne bekanntlich keinen großzügigen Schulcampus wie in Freiham, stattdessen werden Klassenräume und Turnhallen klassisch übereinander gestapelt. BWP bietet hierzu Bilder zur Abfangung der Klassenräume über der Turnhalle mittels Fachwerkträger:





    https://www.bwpgmbh.de/aktuell…aab0a0cca61154a34392aa6e7

  • Truderinger:


    Fortsetzung aus PGA-Thread:

    Das Problem bei der Bayernkaserne ist doch, dass zwar ein Urbanes Gebiet geplant wird, jedoch komplett ohne Büros.

    Laut Baunutzungsverordnung kann eine Unter- / Obergrenze für Gewerbe- / Wohnnutzung in Urbanen Gebieten (MU) festgelegt werden (siehe BauNVO). Im entsprechenden B-Plan ist nur eine Untergrenze zur gewerblichen Nutzung zu finden. Wenn die Rendite passt, dürften in Teilen also definitiv Büros entstehen. Oder gibt es hierzu andere Informationen?


    Aus dem B-Plan:


    § 2
    Art der baulichen Nutzung - Allgemeines Wohngebiet
    (1) Festgesetzt wird ein Allgemeines Wohngebiet WA. Das WA besteht aus den Teilgebieten WA 1 bis WA 12.
    (2) Im Allgemeinen Wohngebiet sind die nach § 4 Abs. 3 Nr. 4 und 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Gartenbaubetriebe und Tankstellen nicht zulässig.

    § 3
    Art der baulichen Nutzung - Urbane Gebiete
    (1) Festgesetzt werden zwei Urbane Gebiete (MU 1 und MU 2). Das MU 1 besteht aus den Teilgebieten MU 1 (1) bis MU 1 (17). Das MU 2 besteht aus den Teilgebieten MU 2 (1) und MU 2 (2).
    (2) In den Urbanen Gebieten sind die nach § 6a Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten und Tankstellen nicht zulässig.
    (3) Im Urbanen Gebiet MU 1 ist in Gebäuden entlang der U-1761, U-1762 (Stadtplatz), U-1763, U-1764, U-1765 und U-1771 (Quartiersplatz Ost) im jeweiligen Erdgeschoss an der Straßenseite eine Wohnnutzung nicht zulässig. Entlang der U-1761, U-1763, U-1764 und U-1765 kann eine Wohnnutzung als Ausnahme zugelassen werden, wenn mindestens ein Anteil von 10 vom Hundert der im jeweiligen Teilgebiet zulässigen Geschossfläche durch andere Nutzungen als Wohnen verwendet wird.
    (4) Im Urbanen Gebiet MU 1 ist in Gebäuden entlang der U-1761, U-1762 (Stadtplatz), U-1763 und U-1771 (Quartiersplatz Ost) im jeweiligen ersten Obergeschoss eine Wohnnutzung nicht zulässig. Eine Wohnnutzung kann ausnahmsweise zugelassen werden.
    (5) Im Urbanen Gebiet MU 2 ist in Gebäuden entlang der U-1767 und U-1769 im jeweiligen Erdgeschoss an der Straßenseite eine Wohnnutzung nicht zulässig. Entlang der Straße U-1769 kann eine Wohnnutzung als Ausnahme zugelassen werden, wenn mindestens ein Anteil von 10 vom Hundert der im jeweiligen Teilgebiet zulässigen Geschossfläche durch andere Nutzungen als Wohnen verwendet wird.
    (6) Im Urbanen Gebiet MU 2 ist in Gebäuden entlang der U-1767 im jeweiligen ersten Obergeschoss an der Straßenseite eine Wohnnutzung nicht zulässig. Eine Wohnnutzung kann ausnahmsweise zugelassen werden.
    (7) Im Teilgebiet MU 1 (1) ist in Gebäuden mindestens die Hälfte der zulässigen Geschossfläche für andere Nutzungen als Wohnen zu verwenden.
    (8) Im Teilgebiet MU 1 (4) ist in Gebäuden Wohnen nicht zulässig.


    § 4
    Art der baulichen Nutzung - Sondergebiet SO QUARTIERSZENTRUM
    (1) Das Sondergebiet SO QUARTIERSZENTRUM dient der Unterbringung von Gewerbe, insbesondere von großflächigem Einzelhandel, dem Wohnen und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören.
    (2) Im Rahmen dieser Zweckbestimmung sind die folgenden Nutzungen allgemein zulässig: – Einzelhandelsbetriebe, – davon großflächige Einzelhandelsbetriebe gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO mit einer Verkaufsfläche von bis zu 3.000 m² insgesamt, – Geschäfts- und Bürogebäude,
    – Wohnungen – Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, – Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, – Vergnügungsstätten, soweit sie nicht wegen ihrer Zweckbestimmung oder ihres Umfanges nur in Kerngebieten allgemein zulässig sind, – freie Berufe gemäß § 13 BauNVO.
    (3) Einzelhandelsbetriebe sind nur im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss zulässig.
    (4) Wohnungen sind entlang der Straßenseiten der U-1762 erst ab dem zweiten Obergeschoss zulässig, ansonsten ab dem ersten Obergeschoss zulässig.
    https://www.muenchen.info/plan/bebauungsplan/t_8905_1989.pdf


    Habe jetzt auch nochmal im B-Plan nachgesehen und festgestellt, dass sich die insgesamt 19 Baufelder der Kategorie "Urbanes Gebiet" alle im mittleren & östlichen Teil befinden, die 12 "Allgemeinen Wohngebiete", die nur in geringen Maßen gewerbliche Nutzung zulassen, im westlichen. Entgegen meiner Annahme wurde also bereits auf eine räumliche Nähe der Gewerbeeinheiten geachtet.


    Östlich:


    Westlich:


    https://www.muenchen.info/plan…ungsplan/p_8905_1989_.pdf

  • Danke für die genauen Informationen! Wirklich viel Bürofläche entsteht da aber überschlägig gerechnet trotzdem nicht...

    Ich denke bei urban einfach an Bereiche wie Canary Wharf in London (wo inzwischen auch jede Menge Wohntürme hochgezogen werden), in denen sich den ganzen Tag (d.h. auch tagsüber, wo die meisten Erwachsenen arbeiten) so viele Menschen aufhalten, dass "immer was los ist", und entsprechend viele Geschäfte hohen Umsatz machen können.


    Vielleicht stelle ich mir das falsch vor, aber das sehe ich hier einfach nicht ausreichend... Aber sei es wie es ist, die Bayernkaserne ist sicher mutiger als viele andere Entwicklungen in München und ich bin (positiv) gespannt darauf.

  • Frage an das Forum: Warum geht das überplante Gebiet im Osten eigentlich nicht bis zur Maria-Probst-Straße?