Original von tunnelklick
Leider nicht. Erschließungsanlagen sind gesetzlich abschließend definiert in § 127 BauGB; Einrichtungen des ÖPNV zählen nicht dazu. Das BauGB liegt in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes (kann also dauern).
Hmm, schwer zu sagen, ich habe es als rechtliche Grauzone interpretiert.
Der §127 lässt ja ein bischen Interpretationsspielraum offen und Stadtbahnbau ist ja auch in Deutschland kein alltägliches Phänomen
Ich habe aber ganz ehrlich keine Ahnung wie das in Realität gehandhabt wird, da ich kein Jurist bin. Das Nähere wird ja auch in Gemeindesatzungen geregelt.
In §128 steht auch, dass für Unterführungen, Rampen und Tunnels, so wie für Umfahrungen keine Erschließungsgebühren anfallen, ganz logisch, da ja in dem Fall auch nichts erschlossen wird.
Original von tunnelklick
Übrigens, gar nicht weit enfernt liegt schon eine "Investorenleiche": der Abgang vom Platz der Einheit zur U-Station Messe. Den Rohbau hat die Stadt im Zuge des Stadtbahnbaus als Vorleistung hergestellt, den Ausbau sollten die Bauherren der umliegenden Hochhäuser tragen. Darüber gibts auch einen Vertrag, an den sich aber anscheinend niemand gebunden fühlt. Und so bleibt der Zugang auch weiterhin, was er seit 10 Jahren ist: zugemauert.
Tja, da sieht man einfach, das viele private Investoren so gut wie gar nichts machen, was ihrem eigenen Profit widerstrebt. Na dann müssen die Mitarbeiter von "Castor und Pollux" eben ein paar Meter weiterlaufen, um zur U-Bahn zu gelangen, mich soll es nicht stören. Eine Frechheit ist es aber schon, keine Frage.