Funkturm Colonius

  • Das Kernproblem all dieser Türme ist der zweite Fluchtweg und jede Umbauung, die einen solchen zweiten Fluchtweg aus der Kanzel mit überschaubarer Länge erlaubt, ermöglicht auch wieder grundsätzlich die Nutzung als Gastronomie und Aussichtsturm.


    Die an die Kanzel herangeführte Umbauung erhöht zusätzlich für den Betreiber des gesamten "Ensembles" den Nutzwert des Gebäudes, das ansonsten, weil unter Denkmalschutz stehend, über die nächsten dreißig Jahre vor sich hin altern, zu bröseln beginnen und dann, weil eine Sanierung oder bloß ein weiterer Erhalt dem Eigentümer nicht zumutbar ist, abgerissen werden würde.


    Die Frage ist also, wass man erreichen will: Einen Turm, den man vollständig von außen betrachten kann, oder einen nicht mehr ganz sichtbaren Turm, der betreten und genutzt werden kann. Hat man diese Entscheidung getroffen, ist der Rest im wahrsten Sinne des Wortes "Formsache".

  • Ja, die "Stadtbau-Utopisten" aus den Siebzigern (Japan: Kenzo Tanga) bis in die 90 er Jahre hatten schon reichlich Ideen produziert. In Asien sind einige solcher Projekte vertikaler Städte jedoch verwirklicht worden.

    Bei uns schwierig - zu viele Bedenkenträger in staatlichen und nichtstaatlichen Behörden, in der Bevölkerung, den örtlichen Medien bis hin zu Investoren und Bauherrn.... die sich nicht fänden! / Problematisch sind halt bei einer solchen Mischnutzung der Brandschutz, öffentliche zugängliche Erschließungsachsen, rechtmäßige Eigentums- und Kostenaufteilung in der Unterhaltung und vieles mehr. Ganz abgesehen von den Diskussionen über die Architektur wie beim Colonius Beispiel, die aufkämen und solch ein Projekt schnell totreden würden.

  • Colonius steht unter Denkmalschutz

    Mittwoch, 13. Juli 2022, 07:28 Uhr

    Denkmal Nummer 8806 prägt seit 1981 entscheidend die Kölner Stadtsilhouette


    Die Kölner Denkmalliste ist um ein Objekt länger geworden, von nun an steht der Colonius unter Denkmalschutz. Insgesamt zählt die Liste jetzt circa 9400 eingetragene Bau- und Bodendenkmäler. Damit stehen rund zehn Prozent der Denkmäler Nordrhein-Westfalens in Köln.


    Oberbürgermeisterin Henriette Reker:

    Seit seiner Fertigstellung 1981 ist der Colonius aus der Kölner Silhouette nicht mehr wegzudenken und hat seinen festen Platz in unserer Stadt. Die unter Denkmalschutzstellung unterstreicht diese besondere Bedeutung.

    Zum Colonius: Bauzeit ab 1978, Einweihung 3. Juni 1981, Höhe 266 Meter bis zur Antennenspitze. Höchster Fernsehturm in NRW. Die Turmkanzel mit dem drehbaren Aussichtsrestaurant befindet sich in 166 Metern Höhe. Im Gegensatz zu den älteren Fernsehtürmen ist hier erstmalig die Kanzel mit Stahlstreben frei vom Betonschaft abgehängt. Der bekannte Bauingenieur Fritz Leonhardt entwickelte zusammen mit dem Architekten Erwin Heinle diese Konstruktion in Reminiszenz an die Kölner Rheinbrücken, von denen Leonhardt selber die Mülheimer und die Severinsbrücke entwarf.


    Eine Unterschutzstellung eines Objektes (Gebäude, Allee, Grünfläche, Skulptur, usw.) kann nur auf formellen Antrag beim Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln, also der Unteren Denkmalbehörde, erfolgen. Diesen Antrag können die/der jeweilige Eigentümer*in des Objekts, das Fachamt des Landschaftsverbandes (Landeskonservatorin) und das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln stellen. Das Denkmalamt der Stadt Köln untersucht und analysiert das gesamte Stadtgebiet auf potentielle Denkmäler hin. Wenn ein potentieller Denkmalwert im Raume steht, wird die Geschichte, die Entstehung und der Wert des Objektes wissenschaftlich untersucht und aufgearbeitet.


    Falls ein Objekt die denkmalrechtlichen beziehungsweise wissenschaftlichen Voraussetzung erfüllt, wird es als Denkmal in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen – es sei denn, die/der Eigentümer*in beklagt diese Unterschutzstellung.


    Stadtkonservator Dr. Thomas Werner erläutert:

    Die Messlatte, ob eine Objekt zum Denkmal ‚erhoben‘ wird, liegt hoch und es gibt keine Grauzone – entweder ist es ein Denkmal oder nicht, es gibt also kein Objekt, das beispielsweise nur zu 80 Prozent ein Denkmal ist.


    Kölns kleinstes Denkmal ist wahrscheinlich eine Grabstele auf dem Melaten-Friedhof, das höchste Denkmal nun der Colonius und das älteste Denkmal das Ubier-Monument (4./5. n. Chr.).


    Der Erhalt des Denkmals liegt im öffentlichen Interesse und hat in Nordrhein-Westfalen verfassungsrechtlichen Rang. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Objekt bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse ist und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.


    Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit



    Trotz hoher Anforderungen an den Brandschutz will die Stadt die Besucherplattform wieder für die Allgemeinheit zugänglich machen (Q KStA).

  • Der Rat der Stadt Köln hat das Vorhaben der "Deutsche Funkturm GmbH", dass der Fernsehturm wieder für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll, begrüßt und zur Kenntnis genommen.

    Die voraussichtlichen 60 Millionen € Sanierungskosten sollen zu je 25% von der Stadt Köln und dem Land NRW getragen werden. Die restlichen 50% - also 30 Millionen € - durch Fördergelder des Bundes. Mit der "Deutsche Funkturm GmbH" soll ein Regelung bei einer möglichen Überschreitung der Baukosten gefunden werden.

    Viel 'Vorhaben' - wenig 'Konkretes'. Lassen wir uns überraschen.

    https://www.24rhein.de/koeln/i…tt-stadtrat-92658675.html